Osteopathie


Die Osteopathie ist eine manuelle Behandlungsform aus dem Bereich der Komplementärmedizin. Osteopathie verfolgt in ihrem Grundsatz das Ziel, die Selbstheilungskräfte des Organismus zu aktivieren.


Anwendungsgebiete

Die Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher keine Krankheiten, sondern Menschen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Grundsätzlich kann jeder Mensch, unabhängig seines Alters, osteopathisch behandelt werden.

Ziel der Osteopathie ist das Erkennen und Lösen von Blockaden und Gewebsspannungen zur Wiederherstellung der bestmöglichen, individuellen Beweglichkeit.



Behandlung

Die Behandlung besteht aus einem ausführlichen (Vor-)Gespräch, einer gründlichen körperlichen Untersuchung und einer sich aus dem Befund ergebenden, individuellen Behandlung. Dauer und Häufigkeit hängen von den Beschwerden des Patienten ab, ihrer Dauer und Intensität und anderen Faktoren.


Vorteile der Osteopathie

Osteopathie ist medikamentenfrei wirksam.

Ziel der Osteopathie ist die Ursachenforschung (nicht nur die Behandlung der Symptome) und die Betrachtung des Menschen in seiner Ganzheitlichkeit und Individualität.

Bereits 12 Millionen Menschen wurden in Deutschland bisher osteopathisch behandelt. 


Kontraindikationen

Gegenstand der Osteopathie ist die Behandlung funktioneller Problematiken.
Nicht Gegenstand der Osteopathie ist die Behandlung akuter struktureller Schäden oder Verletzungen, akuter Entzündungen, schwerer psychischer Krankheiten, Infektionskrankheiten oder akuter medizinischer Notfälle.

Aufgabe jedes kompetenten und achtsamen Therapeuten ist das Erkennen der eigenen Grenzen und das konsequente Weiterverweisen an die entsprechende medizinische Disziplin.


Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen

Osteopathie ist in Deutschland Heilkunde und als solche nicht delegierbar. Das hat 2 wichtige Konsequenzen:

Erstens darf die Osteopathie nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden.

Zweitens ist Osteopathie im Erstkontakt möglich, das heißt, dass eine ärztliche Weisung bzw. Verordnung grundsätzlich nicht notwendig ist.

Bedauerlichweise ist „Osteopathie“ in Deutschland kein geschützter Begriff. Das hat zur Folge, dass sich zum Teil Anbieter auf dem Markt befinden, die über keine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Ein nach den gängigen Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie /BAO ausgebildeter Therapeut hat sich berufsbegleitend über 5-6 Jahre 1350  Stunden ausbilden lassen und ist nach den hohen Qualitätsstandards des BAO geprüft worden und zudem Arzt oder Heilpraktiker.

Genannte Eigenschaften sind ebenfalls Voraussetzung für eine Kostenübernahme von privater und gesetzlicher Krankenkasse sowie von den Beihilfestellen. Ich verfüge über alle oben genannten Voraussetzungen.